Privatärztlicher Zweig der

AUGENARZTPRAXISDR.DYCK

Privatversichert

Hierzu zählen alle privat versicherten Patienten, die nach Abschluss eines Behandlungsvertrages mit der Augenarztpraxis Dr. Dyck, den vollen Leistungsumfang dieser modernen, umfangreich ausgestatteten, nicht invasiven Augenarztpraxis ungefiltert durch Beschränkungen verschiedenster Kostenträger genießen. In dieser Sprechstunde profitieren Patienten auch von der großzügigen Zeitplanung für verschiedenste Fragen.


Der Behandlungsvertrag wird zwischen dem Patienten und der Augenarztpraxis Dr. Dyck geschlossen und beinhaltet die ausdrückliche Vereinbarung, dass die persönliche Zahlungspflicht, einschließlich der an dem zeitlichen und apparativen Aufwand bemessenen und angewandten Steigerungssätze, von der Erstattung des privaten Versicherers/Kostenträgers unabhängig ist. Patienten, deren privater Versicherer/Kostenträger eine grundsätzliche Begrenzung der Steigerungssätze unter Faktor 3,5 vorsehen, sind damit Selbstzahlenden und werden daher wie alle anderen Selbstzahlenden um Vorkasse gebeten. 


Bei Erstvorstellung ist neben dem Abschluss des Behandlungsvertrages ein Versicherungsnachweis durch eine Versichertenkarte eines privaten Krankenversicherers oder ein Personalausweis vorzulegen.