Hierzu zählen alle Patienten, die sich nicht mit der ausreichenden Versorgung der gesetzlichen Kostenträger zufriedengeben wollen, Patienten, die über keine inländische Krankenversicherung verfügen und Patienten, deren privater Versicherer/Kostenträger eine grundsätzliche Begrenzung der Steigerungssätze unter Faktor 3,5 vorsieht.
Einem selbstzahlenden Patienten steht ebenfalls der volle Leistungsumfang dieser modernen, umfangreich ausgestatteten, nicht invasiven Augenarztpraxis zur Verfügung, nach in Vorkasse beglichenem Honorar. Die Höhe des Honorars richtet sich entweder nach dem gewählten Behandlungspaket (Check 1-4) oder individualisiert nach Bedarf und Aufwand. Im zuletzt genannten Fall sind im Vorfeld 420,- Euro zu hinterlegen, die nach der Behandlung mit den tatsächlich aufgelaufenen Kosten verrechnet werden.
Bei Erstvorstellung ist auch von einem selbstzahlenden Patienten ein geeignetes Ausweisdokument vorzulegen.


